Die auf Solana basierende Meme-Coin-Plattform Pump.fun sieht sich mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Burwick Law und Wolf Popper LLP haben eine Unterlassungserklärung ausgestellt, in der sie dem Unternehmen vorwerfen, über 200 Token ermöglicht zu haben, die ihre Markenrechte verletzen.
Diese Auseinandersetzung ist Teil einer breiter angelegten juristischen Offensive gegen die Plattform, die nicht nur wegen Markenrechtsverletzungen, sondern auch wegen Marktmanipulation und möglichen Wertpapierverstößen ins Visier genommen wurde.
Burwick Law geht rechtlich gegen Pump.fun vor
Burwick Law und Wolf Popper LLP haben nicht nur eine Unterlassungserklärung ausgestellt, sondern auch eine Sammelklage eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Plattform ermögliche Betrug, Manipulation und rechtswidrige Token-Emissionen.
Besonders kritisch betrachten die Anwälte ein Token mit der Bezeichnung „Dog Shit Going NoWhere“ (DOGSHIT2), das angeblich zur Belustigung auf Pump.fun erstellt wurde, jedoch ohne Zustimmung oder Beteiligung der Kanzlei veröffentlicht worden sei. Sie betonen, dass diese Tokens gezielt Markenrechte verletzen und Investoren in die Irre führen.
Vorwürfe der Marktmanipulation und Belästigung
Über die mögliche Verletzung des geistigen Eigentums hinaus behaupten Burwick Law und Wolf Popper LLP, dass Pump.fun aktiv genutzt werde, um Privatpersonen zu belästigen. Laut den Anwälten habe die Plattform Token bereitgestellt, die die Identitäten einzelner Personen fälschen, was einem Versuch gleichkomme, Kläger einzuschüchtern und die laufenden Ermittlungen zu stören.
Die Kanzlei beschreibt dies als einen gefährlichen Präzedenzfall, bei dem Blockchain-Technologien nicht für Innovationen, sondern für rechtswidrige Aktionen missbraucht würden. In einer Erklärung hieß es:
„Diese Handlungen zeigen, dass Blockchain-Technologien als Mittel missbraucht werden, um die Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren zu untergraben.“
Burwick Law betonte, dass dies Konsequenzen habe und sie bereit seien, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um ihr geistiges Eigentum sowie die Interessen betroffener Investoren zu schützen.
Spekulationen um DOGSHIT2-Token – Wer ist der wahre Ersteller?
Während die Kanzlei die Urheberschaft des DOGSHIT2-Tokens Pump.fun zuschreibt, gibt es innerhalb der Krypto-Community Spekulationen, dass Burwick Law selbst den Token ins Leben gerufen haben könnte, um ihn als Beweisstück in der Klage gegen Pump.fun zu nutzen.
Diese Vermutung wird jedoch von Burwick Law entschieden zurückgewiesen. Sie erklärten, dass DOGSHIT2 ausschließlich als „Speicher auf dem Server“ existierte und erst durch den Kauf eines Nutzers auf der Blockchain verankert wurde.
Sammelklage gegen Pump.fun wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Wertpapierrecht
Die rechtlichen Probleme für Pump.fun gehen über die Unterlassungserklärung hinaus. Am 30. Januar reichten Burwick Law und Wolf Popper LLP eine Sammelklage ein, in der sie behaupten, dass Pump.fun unregistrierte Wertpapiere verkauft habe.
Den Klägern zufolge ermöglicht die Plattform die Schaffung und den Vertrieb hochgradig spekulativer Token, wobei durch aggressive Marketingtricks künstlich Nachfrage erzeugt werde. Es wird weiter behauptet, dass Pump.fun rund 500 Millionen US-Dollar an Gebühren mit seinen Token-Services erwirtschaftet hat.
Die Kläger fordern:
- Eine Rückabwicklung aller betroffenen Token-Käufe
- Finanzielle Entschädigung für geschädigte Investoren
- Übernahme der Prozesskosten
Diese Klage folgt einer weiteren, die im Januar eingereicht wurde, in der Pump.fun beschuldigt wird, den nicht registrierten „Peanut the Squirrel“ (PNUT)-Token verkauft zu haben – einen Token, der zwischenzeitlich eine Marktkapitalisierung von einer Milliarde Dollar erreichte.
Explosives Wachstum trotz wachsender Kritik
Obwohl sich Pump.fun mit ernsthaften rechtlichen Problemen konfrontiert sieht, bleibt die Plattform beliebt. Im vergangenen Monat erreichte sie einen neuen Rekordumsatz von 121 Millionen US-Dollar – eine Zahl, die sogar die Einnahmen der Ethereum-Blockchain übertraf.
Darüber hinaus verzeichnete Pump.fun eine wöchentliche Handelsaktivität von insgesamt 3,3 Milliarden US-Dollar, was zeigt, dass die Plattform trotz der juristischen Gegenmaßnahmen weiterhin floriert.
Die Reaktion der Krypto-Community auf diesen Rechtsstreit ist gemischt. Einige Nutzer kritisieren Burwick Laws Ansatz als übermäßig aggressiv, während andere die Maßnahmen als notwendigen Schutz vor möglichen Betrugsfällen sehen. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits könnte weitreichende Konsequenzen für ähnliche Meme-Coin-Plattformen haben, insbesondere für jene, die bewusst auf virale Marketingstrategien setzen.
Fazit: Rechtliche Auseinandersetzungen könnten Präzedenzfall schaffen
Eines ist klar: Der Fall Pump.fun wird nicht nur rechtliche Konsequenzen für die Plattform selbst haben, sondern möglicherweise auch zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen für ähnliche Krypto-Projekte beeinflussen.
Burwick Law und Wolf Popper LLP scheinen entschlossen, gegen vermeintlich illegale Praktiken im Kryptobereich vorzugehen. Ob sie damit Erfolg haben, wird sich in den kommenden Gerichtsverfahren zeigen.
Zugleich deutet das anhaltende Wachstum von Pump.fun darauf hin, dass die Nachfrage nach Meme-Coins ungebrochen ist – ungeachtet der kontroversen Debatten um Regulierung und rechtliche Risiken.
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